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Bestattungsverfügung mit Bestattungshaus Beil

Totenfürsorgeverfügung - den letzten Weg gestalten

Eine Totenfürsorgeverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der zu Lebzeiten festgelegt wird, wer im Todesfall das Recht und die Pflicht hat, über die Bestattung und den Umgang mit der Asche zu entscheiden. In einer solchen Verfügung können – ähnlich wie in einer Bestattungsvorsorge – auch persönliche Wünsche für die eigene Bestattung festgehalten werden. Der entscheidende Unterschied besteht jedoch darin, dass in der Totenfürsorgeverfügung eine konkrete Person benannt wird, die für die Organisation und Umsetzung dieser Wünsche verantwortlich ist.

Diese verantwortliche Person muss nicht zwingend ein Familienangehöriger sein. Auch enge Freunde, eine Vertrauensperson oder ein Bestattungsunternehmen können dafür bestimmt werden. Mit der Reform des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz (gültig ab Herbst 2025) kommt ein weiterer wichtiger Aspekt hinzu: In der Totenfürsorgeverfügung kann nun ausdrücklich eine Person benannt werden, der die Asche des Verstorbenen übergeben werden darf. Damit wird dieses Dokument zu einer zentralen Voraussetzung, um die neuen Möglichkeiten des Bestattungsgesetzes in RLP zu nutzen. 

Unsere Vorlage für eine Totenfürsorgeverfügung können Sie hier herunterladen und ausfüllen. Diese können Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs in unserem Haus offiziell hinterlegen. 
Ein Beratungsgepsräch  läuft bei Bestattungshaus Beil wie folgt ab:  

  1. Beratung  und Erstellung einer Verfügung
    In einem persönlichen Gespräch mit uns besprechen wir Ihre Wünsche hinsichtlich Bestattung, Ascheverwendung, Urnenaufbewahrung etc. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Vorlage.

  2. Ablage und Hinweise für Angehörige
    Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtlich sicheren Ablage der Verfügung  und weiteren Angelegenheiten, z. B. einer Vorsorgemappe und wie  Sie Angehörigen informieren können.
  3. Original und Duplikat
    Das Original Ihrer Totenfürsorgeverfügung erhalten Sie. Eine unterschriebene Kopie (Duplikat) bewahren wir in unserem Haus oder in einer gesicherten Ablage  auf, damit im Todesfall sofort darauf zurückgegriffen werden kann. 

  4. Umsetzung im Todesfall
    Im Todesfall legen wir die Verfügung vor und handeln entsprechend. Wir sorgen dafür, dass die Asche an die benannte Person ausgegeben wird oder dass die in der Verfügung harmonierten Bestattungswünsche umgesetzt werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich – bitte kontaktieren Sie uns einfach zur Terminvereinbarung.

Totenfürsorgeverfügung Vorlage zum Herunterladen
Totenfürsorgeverfügung mit Bestattungshaus Beil
  • Totenfürsorgeverfügung regelt ausdrücklich, wer berechtigt ist und wie mit Ihrer Asche oder Urne verfahren wird – insbesondere hinsichtlich Ausgabe, Aufbewahrung oder besonderen Bestattungsformen.

  • Während bei der klassischen Bestattungsvorsorge häufig auch die finanzielle Absicherung über Treuhandvertrag oder Versicherungsmodell geregelt ist, ist die Totenfürsorgeverfügung auf das Verfügungsrecht über Leichnam und Asche fokussiert. 

  • Wichtig: Wenn unterschiedliche Dokumente (z. B. Vorsorgevollmacht, Bestattungsverfügung, Totenfürsorgeverfügung) nebeneinander bestehen, dürfen sie sich nicht widersprechen. 

BESTATTUNGEN IN DER PFALZ
SEIT 1890