Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Reform für mehr Flexibilität bei Bestattungen
Friedhofszwang, Sargpflicht und Bürokratie bei Sonderbestattungsformen? Schon bald soll dies der Vergangenheit angehören, denn in Rheinland-Pfalz ist eine Reform des Bestattungsgesetzes geplant. Nach der Veröffentlichung des Reformentwurfs durch das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium am 3. Dezember 2024, wird der Gesetzesvorschlag voraussichtlich im Sommer 2025 im Landtag von Rheinland-Pfalz beraten. Das bestehende, 40 Jahre alte Gesetz soll modernisiert und an die aktuellen Bedürfnisse von Angehörigen angepasst werden. Ziel dieser Reform ist es, mehr Freiheit und Flexibilität bei der Gestaltung von Abschiedszeremonien zu ermöglichen.
Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Was bringt die Reform mit sich?
Aufhebung der Sargpflicht und des Friedhofszwangs
Ein zentrales Element der Reform in RLP ist die Aufhebung der allgemeinen Sargpflicht. Zukünftig sollen Verstorbene auch in einem Leichentuch bestattet werden können. Diese Anpassung erleichtert vielen Menschen, den Abschied nach individuellen und kulturellen Wünschen zu gestalten. Bis dato sind solche Tuchbestattungen in Rheinland-Pfalz nur für Menschen mit muslimischem Glauben vorgesehen.
Neue Form der Naturbestattung: Flussbestattungen
Ebenso bedeutsam ist die geplante Einführung von Flussbestattungen. Diese Bestattungsform ist besonders für Personen von Interesse, die sich einen Abschied im Einklang mit der Natur wünschen. Für diese Bestattungsform sind die vier größten Flüsse in Rheinland-Pfalz vorgesehen: Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Die Asche wird in einer schnelllöslichen Kapsel in einem der Flüsse von einem Schiff aus beigesetzt. Diese Möglichkeit bildet eine Ergänzung zu bestehenden naturnahen Bestattungsformen, wie Baum -, See - und Luftbestattungen.
Die genaue Umsetzung der Flussbestattung, einschließlich der Frage nach festen Gedenkorten und der konkreten Durchführung, ist derzeit noch nicht definiert. Das Bestattungshaus Beil informiert über anstehende Änderungen und Details, sobald diese offiziell bekanntgegeben werden.
Neue Regelungen bei der Verstreuung und Aufbewahrung von Totenasche
Eine weitere geplante Anpassung betrifft die Regelungen im Bereich der Urnenbeisetzung . Aufgrund der Friedhofspflicht müssen Urnen bisher an dafür speziell vorgesehenen Orten, wie z.B. Friedhöfen, Waldfriedhöfen oder Kolumbarium aufbewahrt werden. Künftig soll es in Rheinland-Pfalz jedoch möglich sein, Urnen in Privathaushalten zu platzieren.
Auch hinsichtlich der Verstreuung der Totenasche soll es Lockerungen geben und möglich sein, diese auch außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen. Diese Veränderung gäbe Angehörigen mehr Freiheit, an Orten zu gedenken, die für den Verstorbenen von besonderer Bedeutung waren.
Bestattung von Sternenkindern
Zusätzlich zur Einführung neuer Bestattungsformen umfasst die Reform des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz bedeutende Erleichterungen für die Bestattung sogenannter Sternenkinder. So werden Babys bezeichnet, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt versterben.
Im aktuellen Bestattungsgesetz gelten Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden oder weniger als 500 Gramm wiegen, als Fehlgeburt. Für Eltern, die ihr verstorbenes Sternenkind bestatten möchten, bedeutet es administrative Hürden und rechtliche Einschränkungen. Die erste geplante Änderung im neuen Bestattungsgesetz sieht vor, eine formelle Beerdigung unabhängig von Geburtsgewicht oder Schwangerschaftswoche zu ermöglichen – auch gemeinsam mit der Mutter. Zudem soll der Begriff „Fehlgeburt“ durch „Sternenkind“ ersetzt werden, um den Schmerz der Eltern sprachlich anzuerkennen und wertzuschätzen.
Bestattung von Soldatinnen und Soldaten
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft das dauerhafte Ruherecht für im Auslandseinsatz gefallene Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Bislang fallen sie nicht unter das Bundes-Gräbergesetz, das Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in Deutschland ein unbefristetes Ruherecht sowie die Kostenübernahme durch Bund und Länder zusichert. Mit dem neuen Landesgesetz soll ihnen diese Form der Anerkennung und Fürsorge ebenfalls zuteilwerden – auf Antrag der Angehörigen und über die Bundesregelung hinaus.
Unteilbarkeit der Asche soll aufgelöst werden
In Deutschland gilt aktuell die Unteilbarkeit der Asche. Mit der Gesetzesreform in RLP soll sich dies nun ändern. Angehörige dürfen künftig Teile der Totenasche für Erinnerungsstücke behalten oder weiterverarbeiten – z. B. zur Herstellung von Erinnerungsstücken.
Diamantbestattung wird erlaubt
Die in Deutschland verbotene Diamantbestattung soll künftig in Rheinland-Pfalz möglich sein. Zwar bietet Bestattungshaus Beil mit seinem langjährigen österreichischen Partner bereits jetzt schon diese Möglichkeit an, doch mit der Reform wird dieser Vorgang leichter und schneller.
Ausblick und Umsetzung in der Praxis
Mit den Neuerungen im Bestattungsgesetz reiht sich Rheinland-Pfalz künftig in die Gruppe der fortschrittlichsten Bundesländer ein. Die geplante Reform schafft mehr Flexibilität bei der Wahl der Bestattungsform – etwa durch die Möglichkeit, Totenasche zu teilen, sie in Flüssen zu verstreuen oder Urnen an Angehörige zu übergeben.
Allerdings geht diese neue Freiheit auch mit gewissen administrativen und rechtlichen Anforderungen einher. So kann beispielsweise eine ausdrückliche Willensbekundung des Verstorbenen notwendig sein, um alternative Bestattungsformen rechtssicher umzusetzen. Auch die Antragstellung und behördliche Genehmigung können komplex sein.
Ein erfahrener Berater kann dabei unterstützen, den Prozess reibungslos zu gestalten und alle erforderlichen Schritte sicher und korrekt zu durchlaufen. Das Bestattungshaus Beil steht als kompetenter Begleiter bereit.