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Informationen rund um das Testament

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der man die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod festlegen kann. Darüber hinaus können einige Bestimmungen getroffen werden, beispielsweise, ob Personen enterbt werden sollen. Es gibt mehrere Arten von Testamenten, die auf verschiedene Situationen wie den Beziehungsstatus oder den Gesundheitszustand zugeschnitten sind. Die Person, die ein Testament aufsetzt, nennt man Erblasser.

Muss jeder ein Testament verfassen?

In Deutschland gibt es keine Pflicht, ein Testament zu verfassen. Wenn man kein Testament schreibt, gilt die gesetzliche Erbfolge, bei der die nächsten Verwandten – zuerst der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin des Verstorbenen und dann dessen Kinder – begünstigt werden. Diese Regelung gilt auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wenn man eine andere Erbfolge möchte, muss man ein Testament anfertigen.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

In Deutschland gibt es drei Arten von Testamenten:

  • Das handschriftliche Testament

Das handschriftliche Testament schreibt man, wie der Name sagt, selbst per Hand. Es wird mit Ort und Datum versehen und unterschrieben. Für das handschriftliche Testament muss keine Behörde eingeschaltet werden. Jedoch können dadurch Formfehler passieren, die das Testament ungültig machen. Wer sicher sein möchte, dass sein Testament gültig ist, sollte ein notarielles Testament aufsetzen lassen.

  • Das notarielle Testament

Das notarielle Testament oder öffentliche Testament kann schriftlich oder mündlich verfasst werden und wird anschließend von einem Notar beglaubigt und verwahrt. Der Notar berät den Erblasser, dafür fallen jedoch auch Kosten an.

  • Das Nottestament

In seltenen, akuten Fällen (wenn kein Notar mehr gerufen werden kann) ist auch ein mündliches Nottestament möglich. Dieses ist jedoch nur drei Monate gültig.

Es gibt außerdem noch das gemeinschaftliche Testament zwischen Ehegatten, das von einem Ehepartner geschrieben und von beiden unterzeichnet wird. Eine Sonderform dieses Testaments ist das Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten jeweils gegenseitig als Alleinerben bestimmen.

Was kann ich in einem Testament regeln?

In einem Testament können verschiedene Entscheidungen über die Verteilung des Erbes getroffen werden:

  • Personen als Erben benennen: Es kann eine einzelne Person als Alleinerbe benannt werden oder beliebig viele Erben teilen sich das Erbe.
  • Personen enterben: Verwandte können enterbt werden, sie erhalten jedoch dennoch einen Pflichtteil.
  • Organisationen Geld vermachen: Man kann gemeinnützigen Organisationen einen Teil seines Erbes zukommen lassen. Verwandte erhalten jedoch immer einen Pflichtteil des Erbes.
  • Das Erbe an Bedingungen knüpfen: Es kann beispielsweise festgelegt werden, dass ein Erbe die Erbschaft erst ab einem bestimmten Alter antreten darf.
  • Ersatzerben benennen, falls einer der Erben vor dem Erblasser verstirbt.
  • Rechte einräumen: Auch wenn einer Person bspw. ein Haus nicht vererbt wird, kann ihr Wohnrecht darin garantiert werden.

Kann ich auch Wünsche zu meiner Beerdigung im Testament festhalten?

Prinzipiell kann man auch die eigene Beerdigung im Testament regeln. Das wird jedoch nicht empfohlen, da das Testament in der Regel erst Wochen oder sogar Monate nach dem Tod des Erblassers eröffnet wird. Die Beerdigung findet hingegen üblicherweise kurz nach dem Tod statt. Deshalb können Wünsche zur Beerdigung im Testament oft nicht umgesetzt werden. Möchte man dennoch seine Wünsche für die eigene Beerdigung festhalten, bietet sich eine Bestattungsverfügung an. Auch hier gilt: Wenn man sich die Verfügung von einem Notar beglaubigen lässt, ist man auf der sicheren Seite.

Wo wird ein Testament aufbewahrt?

Das Testament sollte nach dem Tod möglichst schnell auffindbar sein. Allerdings muss es auch sicher verwahrt werden, damit es nicht von Dritten verändert werden kann. Man kann das Testament bei sich zu Hause in einem Safe lagern. In diesem Fall sollte jedoch eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informiert werden. Besonders sicher ist es, wenn das Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt wird. Dies ist gegen eine geringe Gebühr möglich.